Pfändungsverfügung
Eine Pfändungsverfügung ist im steuerlichen Vollstreckungsverfahren die behördliche Anordnung zur Pfändung einer Geldforderung des Vollstreckungsschuldners gegen einen Dritten. Nach § 309 AO verbietet sie dem Drittschuldner die Zahlung an den Schuldner und untersagt diesem die Verfügung über die Forderung, insbesondere ihre Einziehung. Die Pfändung wird mit Zustellung an den Drittschuldner bewirkt. Die Verfügung muss den…