Haftungsbescheid
Ein Haftungsbescheid ist ein Verwaltungsakt, mit dem die Finanzbehörde einen gesetzlich für eine Steuer haftenden Dritten in Anspruch nimmt. Nach § 191 AO setzt er einen eigenständigen gesetzlichen Haftungstatbestand voraus, etwa die schuldhafte Verletzung steuerlicher Vertreterpflichten. Der Haftungsschuldner wird dadurch nicht mit dem ursprünglichen Steuerschuldner gleichgesetzt. Die Behörde muss die Voraussetzungen und regelmäßig auch ihr…