Verpflichtungsklage
Die Verpflichtungsklage ist die verwaltungsgerichtliche Klage auf Erlass eines abgelehnten oder unterlassenen Verwaltungsakts. Sie ist nach § 42 Abs. 1 VwGO statthaft, wenn der Kläger eine behördliche Regelung begehrt, die als Verwaltungsakt ergehen muss. Hat er einen gebundenen Anspruch und ist die Sache spruchreif, erlässt das Gericht ein Vornahmeurteil. Verbleibt der Behörde ein nicht ausgeschöpfter…