Clausula rebus sic stantibus
Clausula rebus sic stantibus bezeichnet die eng begrenzte Möglichkeit, sich wegen einer grundlegenden, unvorhergesehenen Veränderung der Umstände von einem völkerrechtlichen Vertrag zu lösen oder seine Anwendung auszusetzen. Die früheren Umstände müssen wesentliche Grundlage der Zustimmung gewesen sein und die noch zu erfüllenden Pflichten tiefgreifend verändern. Bei Grenzverträgen und selbst verursachten Veränderungen ist die Berufung ausgeschlossen….