Kompetenz kraft Sachzusammenhangs
Kompetenz kraft Sachzusammenhangs ist eine ungeschriebene Gesetzgebungskompetenz des Bundes. Sie erlaubt die Regelung eines an sich landeszuständigen Gegenstands, wenn dieser untrennbar mit einer ausdrücklich zugewiesenen Bundesmaterie verbunden ist und die Bundeskompetenz ohne die ergänzende Regelung nicht sinnvoll ausgeübt werden könnte. Bloße Zweckmäßigkeit, Sachnähe oder ein praktischer Vorteil genügen nicht. Als Ausnahme von der Länderzuständigkeit ist…