Öffentlichkeitsprinzip des Bundestages
Öffentlichkeitsprinzip des Bundestages verlangt, dass die Verhandlungen des Plenums grundsätzlich öffentlich stattfinden. Es ermöglicht demokratische Kontrolle, freie Berichterstattung und nachvollziehbare politische Willensbildung. Die Öffentlichkeit kann nur nach dem im Grundgesetz vorgesehenen Verfahren mit einer Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder ausgeschlossen werden; über den Antrag wird nichtöffentlich beraten. Ausschusssitzungen folgen dagegen besonderen Regeln und sind nicht kraft…