Nichtannahmebeschluss
Ein Nichtannahmebeschluss beendet ein Verfassungsbeschwerdeverfahren, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für die Annahme zur Entscheidung nicht vorliegen. Über die Nichtannahme entscheidet eine Kammer des Bundesverfassungsgerichts; der Beschluss ist unanfechtbar und muss grundsätzlich nicht begründet werden. Die Nichtannahme bedeutet nicht zwingend, dass jedes Vorbringen materiell falsch war. Sie besagt, dass die Verfassungsbeschwerde das Annahmeverfahren nicht überwunden hat…