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Passivlegitimation

Passivlegitimation bezeichnet die materielle Stellung des Beklagten als Schuldner des geltend gemachten Anspruchs. Sie beantwortet die Frage, ob sich die begehrte Rechtsfolge nach dem einschlägigen Recht gerade gegen ihn richtet. Im Zivilprozess gehört diese Prüfung grundsätzlich zur Begründetheit der Klage. Wird eine Person verklagt, die die behauptete Verpflichtung nicht trifft, ist die Klage insoweit unbegründet. Die Passivlegitimation ist von Parteifähigkeit, Prozessfähigkeit und besonderen gesetzlichen Regeln über die richtige beklagte Partei zu unterscheiden.

Bestimmung des richtigen Schuldners

Der Anspruch kann sich etwa gegen einen Vertragspartner, einen Schädiger oder einen gesetzlich Haftenden richten. Die Auswahl hängt von der Anspruchsgrundlage ab. Bei juristischen Personen ist nicht automatisch der Geschäftsführer persönlich Schuldner ihrer Verpflichtungen. Öffentlich-rechtliche Verfahren können besondere Regeln für die richtige beklagte Partei enthalten; diese dürfen nicht ungeprüft aus dem Zivilprozess übertragen werden.

Beispiel

Ein Käufer verlangt die Rückzahlung des Kaufpreises von einer GmbH. Dass ihr Geschäftsführer die Vertragsverhandlungen geführt hat, macht ihn nicht allein zum persönlichen Schuldner. Für einen Anspruch gegen ihn müssten zusätzliche Voraussetzungen einer eigenen Haftung vorliegen.

FAQ

Reicht die Beteiligung am Geschehen aus?

Nein. Die konkrete Anspruchsgrundlage muss eine Verpflichtung gerade dieser Person begründen.

Wird die Klage bei fehlender Passivlegitimation unzulässig?

Im gewöhnlichen Zivilprozess wird sie grundsätzlich als unbegründet abgewiesen.

Haftet jeder Geschäftsführer für Gesellschaftsschulden?

Nein. Eine persönliche Haftung benötigt eine eigene rechtliche Grundlage.

Verwandte Begriffe

Anspruch · Sachurteil · Zivilprozess · Organhaftung · Passivlegitimation im Amtshaftungsprozess

Quellen und weiterführende Informationen

Zivilrecht-FAQ: Zivilprozessrecht · Zivilrecht-FAQ: Verträge

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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