| |

Gutachtenverfahren nach Protokoll Nr. 16

Das Gutachtenverfahren nach Protokoll Nr. 16 zur EMRK ermöglicht bestimmten obersten Gerichten eines Vertragsstaats, den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte um eine beratende Stellungnahme zu ersuchen. Gegenstand müssen grundsätzliche Fragen der Auslegung oder Anwendung von Konventionsrechten in einem anhängigen innerstaatlichen Verfahren sein. Ein Richtergremium entscheidet über die Annahme; die Große Kammer erstellt das Gutachten. Dieses ist nicht verbindlich. Das Verfahren setzt die Bindung des betreffenden Staats an das Zusatzprotokoll voraus.

Gerichtliches Ersuchen und Wirkung

Ersuchen können nur die vom betreffenden Staat bezeichneten Gerichte stellen. Sie müssen den Sachverhalt, den rechtlichen Hintergrund und ihre Fragen erläutern. Der EGMR unterstützt die Konventionsauslegung; er entscheidet nicht anstelle des nationalen Gerichts über den konkreten Rechtsstreit. Eine spätere Individualbeschwerde folgt eigenen Zulässigkeitsregeln.

Beispiel

Ein bezeichnetes oberstes Gericht eines Protokollstaats muss eine neue Frage zum Familienleben entscheiden. Es ersucht den EGMR um Orientierung. Anschließend entscheidet es den Ausgangsfall selbst und berücksichtigt dabei das Gutachten.

FAQ

Kann ein Bürger selbst ein Gutachten beantragen?

Nein. Das Ersuchen stammt vom zuständigen bezeichneten Gericht.

Ist das Gutachten ein bindendes Urteil?

Nein. Artikel 5 des Protokolls bestimmt seine Unverbindlichkeit.

Gilt das Verfahren automatisch in jedem EMRK-Staat?

Nein. Die Teilnahme am Zusatzprotokoll und die Benennung des Gerichts sind zu prüfen.

Verwandte Begriffe

Autonome Begriffe der EMRK · Effektivitätsgrundsatz der EMRK · EGMR-Urteil · Recht auf ein faires Verfahren · Zulässigkeitsentscheidung des EGMR

Quellen und weiterführende Informationen

Protokoll Nr. 16: amtlicher Text · Allgemeine Informationen zur EMRK

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Ähnliche Beiträge

  • | |

    Staatliche Sorgfaltspflicht bei Gewalt

    Die staatliche Sorgfaltspflicht bei Gewalt bezeichnet die Pflicht eines Vertragsstaats der Istanbul-Konvention, geeignete gesetzliche und sonstige Maßnahmen gegen erfasste Gewalttaten privater Personen zu treffen. Sie umfasst Vorbeugung, Untersuchung, Sanktionierung und Wiedergutmachung. Der Staat muss Gewalt nicht nur selbst unterlassen, sondern auch Schutz vor nichtstaatlichen Tätern organisieren. Die Pflicht verlangt wirksames, der Gefahrenlage angemessenes Handeln; sie…

  • |

    Kollektive Sicherheit

    Kollektive Sicherheit ist ein System, in dem Staaten vereinbaren, Friedensbedrohungen und Angriffen gemeinsam durch institutionelle Maßnahmen entgegenzutreten. Anders als ein Verteidigungsbündnis richtet sich das System grundsätzlich nicht gegen einen bestimmten äußeren Gegner, sondern gegen jeden Friedensstörer innerhalb seines Anwendungsbereichs. Das wichtigste universelle System ist die Vereinten Nationen mit dem UN-Sicherheitsrat. Dieser kann verbindliche Sanktionen beschließen…

  • |

    Interventionsverbot

    Interventionsverbot untersagt Staaten, mit Zwang in Angelegenheiten einzugreifen, die ein anderer Staat nach dem Völkerrecht frei entscheiden darf. Geschützt sind insbesondere politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Grundentscheidungen. Verboten können militärische, politische oder wirtschaftliche Zwangsmaßnahmen sowie die Unterstützung bewaffneter Gruppen sein. Nicht jede Kritik, Einflussnahme oder Bedingung ist Intervention; erforderlich ist grundsätzlich ein qualifiziertes Zwangselement. Maßnahmen des…

  • |

    Funkzellenabfrage

    Funkzellenabfrage ist die Erhebung von Verkehrsdaten sämtlicher Mobilfunkgeräte, die sich zu einem bestimmten Zeitpunkt in einer bestimmten Funkzelle eingebucht haben. Sie soll unbekannte Tatverdächtige oder Kommunikationszusammenhänge bei einer Straftat von erheblicher Bedeutung ermitteln. Weil regelmäßig Daten vieler Unbeteiligter erfasst werden, gelten Anforderungen an Tatverdacht, räumliche und zeitliche Begrenzung, Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit. Die Maßnahme bedarf grundsätzlich…

  • | |

    UN-Kinderrechtsausschuss

    Der UN-Kinderrechtsausschuss ist das unabhängige Expertengremium zur Überwachung der UN-Kinderrechtskonvention und ihrer einschlägigen Fakultativprotokolle. Er prüft Staatenberichte, formuliert abschließende Bemerkungen und erläutert Vertragsrechte durch allgemeine Bemerkungen. Ist der betroffene Staat an das Fakultativprotokoll über ein Mitteilungsverfahren gebunden, kann der Ausschuss unter dessen Voraussetzungen auch Individualmitteilungen behandeln. Er ist kein internationales Gericht mit unmittelbar vollstreckbaren Urteilen….

  • |

    Verteidigerausschluss

    Verteidigerausschluss ist die gerichtliche Entfernung eines Verteidigers aus einem Strafverfahren unter besonders engen gesetzlichen Voraussetzungen. Er kommt insbesondere in Betracht, wenn der Verteidiger dringend verdächtig ist, an der untersuchten Tat beteiligt zu sein, den Verkehr mit einem inhaftierten Beschuldigten für Straftaten zu missbrauchen oder bestimmte Gefährdungen zu fördern. Der Ausschluss greift tief in die freie…