Vorläufige Maßnahmen des Internationalen Gerichtshofs
Vorläufige Maßnahmen des Internationalen Gerichtshofs sind verbindliche gerichtliche Sicherungsanordnungen nach Artikel 41 seines Statuts, die Rechte während eines anhängigen Verfahrens schützen sollen. Sie setzen insbesondere eine zunächst erkennbare Zuständigkeitsgrundlage, plausible geltend gemachte Rechte, einen Zusammenhang mit den beantragten Maßnahmen sowie Dringlichkeit und die Gefahr irreparabler Beeinträchtigung voraus. Ihre Anordnung entscheidet weder endgültig über die Zuständigkeit…