Abänderung einer Sorgerechtsentscheidung
Abänderung einer Sorgerechtsentscheidung ist die spätere Änderung einer bestehenden familiengerichtlichen Regelung über die elterliche Sorge. Sie kommt nicht allein deshalb in Betracht, weil ein Elternteil eine andere Lösung bevorzugt. Erforderlich sind triftige, das Wohl des Kindes nachhaltig berührende Gründe oder gesetzlich besonders geregelte Voraussetzungen. Maßgeblich sind die seit der Ausgangsentscheidung eingetretenen Veränderungen, Stabilität und Kontinuität,…