Mahnverfahren
Mahnverfahren ist ein vereinfachtes gerichtliches Verfahren zur schnellen Titulierung bestimmter Geldforderungen, bei dem zunächst keine inhaltliche Prüfung des Anspruchs stattfindet. Auf Antrag erlässt das Mahngericht einen Mahnbescheid und stellt ihn dem Antragsgegner zu. Erhebt dieser fristgerecht Widerspruch, kann die Sache in das streitige Verfahren übergehen. Ohne Widerspruch kann der Antragsteller einen Vollstreckungsbescheid beantragen. Das Verfahren…