Mahnverfahren
Mahnverfahren ist ein vereinfachtes gerichtliches Verfahren zur schnellen Titulierung bestimmter Geldforderungen, bei dem zunächst keine inhaltliche Prüfung des Anspruchs stattfindet. Auf Antrag erlässt das Mahngericht einen Mahnbescheid und stellt ihn dem Antragsgegner zu. Erhebt dieser fristgerecht Widerspruch, kann die Sache in das streitige Verfahren übergehen. Ohne Widerspruch kann der Antragsteller einen Vollstreckungsbescheid beantragen. Das Verfahren hemmt unter den gesetzlichen Voraussetzungen die Verjährung und ist weitgehend automatisiert.
Rechtliche Bedeutung
Es eignet sich besonders für bezifferte Geldforderungen, mit denen kein ernsthafter Widerspruch erwartet wird.
Voraussetzungen und Folgen
Der Antrag muss Parteien, Forderung und Anspruchsgrund hinreichend bezeichnen. Bestimmte Ansprüche und Auslandsfälle unterliegen Einschränkungen.
Beispiel
Ein Unternehmer verlangt eine unbezahlte Rechnung über 2.000 Euro. Er beantragt online einen Mahnbescheid; der Kunde widerspricht nicht, sodass ein Vollstreckungsbescheid folgt.
Häufige Fragen
Prüft das Mahngericht den Vertrag?
Nein. Es prüft grundsätzlich nur formale Voraussetzungen, nicht die materielle Berechtigung.
Was bewirkt ein Widerspruch?
Auf Antrag wird der Rechtsstreit an das zuständige Prozessgericht abgegeben.
Wann kann vollstreckt werden?
Nach Erlass und Zustellung eines Vollstreckungsbescheids, sofern die Vollstreckungsvoraussetzungen vorliegen.
Weiterführende Hinweise
Siehe auch Prozessvoraussetzungen, Zulässigkeit einer Klage, Rechtshängigkeit, Klageantrag und Begründetheit einer Klage. Vertiefend: Zivilrecht FAQ und gesetzliche Grundlage.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.