Prozessaufrechnung
Prozessaufrechnung ist die Geltendmachung einer materiell-rechtlichen Aufrechnung innerhalb eines gerichtlichen Verfahrens. Der Beklagte setzt dem Klageanspruch eine eigene Gegenforderung entgegen und will beide Forderungen zum Erlöschen bringen. Prozessual ist die Aufrechnung ein Verteidigungsmittel; materiell richtet sie sich insbesondere nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Sie kann unbedingt oder hilfsweise für den Fall erklärt werden, dass das Gericht den Klageanspruch bejaht. Entscheidung und Rechtskraft erfassen die Gegenforderung in besonderem Umfang.
Rechtliche Bedeutung
Sie verbindet materiell-rechtliche Erfüllungswirkung mit prozessualer Verteidigung und kann den Streitstoff erheblich erweitern.
Voraussetzungen und Folgen
Haupt- und Gegenforderung müssen grundsätzlich gleichartig und aufrechenbar sein. Die Gegenforderung ist schlüssig darzulegen und bei Bestreiten zu beweisen.
Beispiel
Der Kläger verlangt 10.000 Euro Werklohn. Der Beklagte rechnet hilfsweise mit einem Schadensersatzanspruch von 4.000 Euro wegen Werkmängeln auf.
Häufige Fragen
Was bedeutet Hilfsaufrechnung?
Die Aufrechnung soll nur geprüft werden, wenn der Klageanspruch nicht bereits aus anderem Grund scheitert.
Muss die Gegenforderung fällig sein?
Sie muss erfüllbar und grundsätzlich fällig sowie durchsetzbar sein; die Einzelheiten regelt das materielle Recht.
Erfasst die Rechtskraft die Gegenforderung?
Soweit über sie entschieden wurde, erstreckt sich die Rechtskraft nach § 322 Absatz 2 ZPO auf ihr Nichtbestehen.
Weiterführende Hinweise
Siehe auch Prozessvoraussetzungen, Zulässigkeit einer Klage, Rechtshängigkeit, Klageantrag und Begründetheit einer Klage. Vertiefend: Zivilrecht FAQ und gesetzliche Grundlage.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.