Gerichtsverfassung
Die Gerichtsverfassung bezeichnet die rechtliche Ordnung des Aufbaus, der Zuständigkeiten und der inneren Organisation staatlicher Gerichte. Sie bestimmt insbesondere Gerichtszweige, Instanzen, Spruchkörper, Besetzung, Geschäftsverteilung und Öffentlichkeit. Verfassungsrechtliche Grundlagen enthalten vor allem die Artikel 92 bis 104 des Grundgesetzes; das Gerichtsverfassungsgesetz konkretisiert sie für die ordentliche Gerichtsbarkeit. Verfahrensordnungen und besondere Gerichtsgesetze ergänzen diese Regeln. Ziel ist eine unabhängige, gesetzlich vorherbestimmte und funktionierende Rechtsprechung.
Einordnung
Die Gerichtsverfassung bildet den institutionellen Rahmen, innerhalb dessen Zivil-, Straf-, Verwaltungs-, Arbeits-, Sozial- und Finanzverfahren durchgeführt werden.
Aufbau und Zuständigkeit
Bund und Länder tragen unterschiedliche Gerichte. Zuständigkeit und Besetzung müssen vor Beginn des konkreten Verfahrens nach abstrakten Regeln feststehen.
Beispiel
Ein Geschäftsverteilungsplan legt vor Jahresbeginn fest, welche Kammer bestimmte Verfahren bearbeitet. Damit wird die verfassungsrechtliche Garantie des gesetzlichen Richters organisatorisch umgesetzt.
Häufige Fragen
Ist die Gerichtsverfassung Verfahrensrecht?
Sie ist Organisationsrecht der Rechtspflege und eng mit den jeweiligen Prozessordnungen verbunden.
Regelt das GVG alle Gerichtszweige?
Nein. Für Fachgerichtsbarkeiten gelten zusätzliche eigene Gerichtsgesetze.
Warum ist die Besetzung wichtig?
Eine vorschriftswidrige Besetzung kann Entscheidungen angreifbar machen.
Weiterführende Hinweise
Siehe auch Instanzenzug, Rechtsweg, Gesetzlicher Richter, Prozessrecht und Bundesverfassungsgericht. Vertiefend: Das Grundgesetz und gesetzliche Grundlage.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.