Große Strafkammer
Die große Strafkammer ist der regelmäßig erstinstanzlich tätige Strafspruchkörper des Landgerichts. Sie verhandelt insbesondere schwere Straftaten, für die weder Amtsgericht noch Oberlandesgericht zuständig sind. In der Hauptverhandlung ist sie grundsätzlich mit Berufsrichtern und zwei Schöffen besetzt; die Zahl der Berufsrichter wird nach gesetzlichen Kriterien vorab festgelegt. Besondere große Strafkammern bestehen etwa als Schwurgericht oder Wirtschaftsstrafkammer….