|

Präsidium des Gerichts

Das Präsidium des Gerichts ist das richterliche Selbstverwaltungsorgan, das insbesondere die Geschäftsverteilung und die Besetzung der Spruchkörper regelt. Es besteht aus dem Präsidenten oder aufsichtsführenden Richter und gewählten Richtern des Gerichts. Seine Beschlüsse müssen vorab abstrakt bestimmen, welcher Spruchkörper und welche Richter für eingehende Verfahren zuständig sind. Damit verwirklicht das Präsidium die Garantie des gesetzlichen Richters und schützt die Rechtsprechung vor sachfremder Einflussnahme durch Verwaltung oder Einzelfallsteuerung.

Einordnung

Die §§ 21a bis 21i GVG regeln Bildung, Wahl, Aufgaben und Beschlussfassung des Präsidiums.

Aufbau und Zuständigkeit

Das Präsidium entscheidet unabhängig in richterlicher Selbstverwaltung. Änderungen während des Geschäftsjahres benötigen einen gesetzlichen und sachlichen Anlass.

Beispiel

Wegen dauerhaft hoher Eingänge ändert das Präsidium den Geschäftsverteilungsplan nach allgemeinen Kriterien und weist künftig bestimmte neue Verfahren einer weiteren Kammer zu.

Häufige Fragen

Ist der Gerichtspräsident allein zuständig?

Nein. Die Geschäftsverteilung beschließt das Präsidium als Kollegialorgan.

Wer wählt seine Mitglieder?

Die Richter des jeweiligen Gerichts wählen die vorgesehenen Präsidiumsmitglieder.

Darf es Einzelfälle gezielt umverteilen?

Nein. Verteilung und Änderungen müssen abstrakten, sachlichen Regeln folgen.

Weiterführende Hinweise

Siehe auch Instanzenzug, Rechtsweg, Gesetzlicher Richter, Prozessrecht und Bundesverfassungsgericht. Vertiefend: Das Grundgesetz und gesetzliche Grundlage.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Ähnliche Beiträge

  • |

    Diplomatischer Schutz

    Diplomatischer Schutz ist die völkerrechtliche Geltendmachung eines Anspruchs durch einen Staat wegen einer Verletzung, die ein anderer Staat einem seiner Staatsangehörigen zugefügt hat. Der Heimatstaat macht den Anspruch auf internationaler Ebene in eigenem Namen geltend. Regelmäßig müssen die Staatsangehörigkeit hinreichend fortbestehen und die verfügbaren innerstaatlichen Rechtsbehelfe im verantwortlichen Staat erschöpft sein. Ob und wie Schutz…

  • |

    Wahlprüfungsbeschwerde

    Die Wahlprüfungsbeschwerde ist ein Rechtsbehelf zum Bundesverfassungsgericht gegen eine Entscheidung des Bundestages im Wahlprüfungsverfahren. Sie betrifft insbesondere Fehler bei der Vorbereitung oder Durchführung einer Bundestagswahl und deren mögliche Auswirkungen auf die Sitzverteilung. Beschwerdeberechtigt sind unter den gesetzlichen Voraussetzungen Wahlberechtigte, Gruppen von Wahlberechtigten, Fraktionen und Minderheiten des Bundestages. Das Verfahren dient der objektiven Sicherung ordnungsgemäßer Wahlen…

  • |

    Abwesenheitsverfahren

    Abwesenheitsverfahren bezeichnet strafprozessuale Konstellationen, in denen ohne Anwesenheit des Angeklagten verhandelt oder entschieden wird. Grundsätzlich darf eine Hauptverhandlung gegen einen ausgebliebenen Angeklagten nicht stattfinden, weil persönliche Anwesenheit, rechtliches Gehör und unmittelbare Sachaufklärung gesichert werden sollen. Die Strafprozessordnung kennt jedoch begrenzte Ausnahmen, etwa bei eigenmächtiger Entfernung, bestimmten geringfügigen Vorwürfen oder ausdrücklicher Entbindung. Voraussetzungen und Reichweite sind…

  • Öffentliche Einrichtung

    Eine öffentliche Einrichtung ist eine organisatorisch zusammengefasste Sach- oder Personalmittelgesamtheit, die ein Hoheitsträger einem öffentlichen Zweck widmet und zur Benutzung bereitstellt. Beispiele sind Bibliotheken, Schwimmbäder, Friedhöfe oder kommunale Veranstaltungsräume. Benutzung, Zugang, Gebühren und Ausschluss richten sich nach Gesetz, Satzung oder Benutzungsordnung. Einwohner können im Rahmen der Widmung und verfügbarer Kapazität einen gleichheitsgerechten Zulassungsanspruch besitzen. Widmung,…

  • Beweismittel

    Beweismittel sind die gesetzlich anerkannten Mittel, mit denen ein Gericht oder eine Behörde entscheidungserhebliche Tatsachen feststellen kann. Sie machen einen streitigen Sachverhalt für das Verfahren überprüfbar. Welche Beweismittel zugelassen sind und wie sie erhoben werden, richtet sich nach der jeweiligen Verfahrensordnung. Typische Beweismittel sind Zeugen, Sachverständige, Urkunden, der Augenschein und die Parteivernehmung. Ihre Würdigung folgt…