Extraterritoriale Anwendung der EMRK
Die extraterritoriale Anwendung der EMRK bezeichnet die ausnahmsweise Geltung der Europäischen Menschenrechtskonvention für Handlungen eines Vertragsstaats außerhalb seines Staatsgebiets. Grundlage ist der Begriff der Hoheitsgewalt in Art. 1 EMRK. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte erkennt einen solchen Bezug insbesondere an, wenn ein Staat effektive Kontrolle über ein fremdes Gebiet oder durch seine Organe Autorität und…