Zulässigkeit einer EGMR-Beschwerde
Die Zulässigkeit einer EGMR-Beschwerde bezeichnet die formellen und verfahrensrechtlichen Voraussetzungen, unter denen der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte eine Beschwerde inhaltlich prüfen kann. Maßgeblich sind insbesondere Art. 34 und 35 der Europäischen Menschenrechtskonvention. Erforderlich sind regelmäßig die Beschwerdeberechtigung, die Opfereigenschaft, die Erschöpfung wirksamer innerstaatlicher Rechtsbehelfe, die Wahrung der Viermonatsfrist sowie eine hinreichend begründete Rüge einer Konventionsverletzung….