Abstrakte Normenkontrolle
Die abstrakte Normenkontrolle ist ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht, in dem die Vereinbarkeit von Bundes- oder Landesrecht mit höherrangigem Recht unabhängig von einem konkreten Rechtsstreit geprüft wird. Antragsberechtigt sind die Bundesregierung, eine Landesregierung oder ein Viertel der Mitglieder des Bundestages. Das Verfahren dient der objektiven Kontrolle von Rechtsnormen. Bestehen die gesetzlichen Voraussetzungen, kann das Bundesverfassungsgericht…