Allgemeines Rechtsschutzbedürfnis
Allgemeines Rechtsschutzbedürfnis ist die ungeschriebene Voraussetzung, dass ein gerichtliches Verfahren für den Kläger oder Antragsteller einen rechtlich anerkennenswerten Nutzen haben kann und kein einfacherer, schnellerer oder zumutbarer Weg zum Ziel besteht. Es verhindert unnötige oder missbräuchliche Inanspruchnahme der Gerichte. Im Verwaltungsprozess fehlt es etwa, wenn das begehrte Ergebnis außerhalb des Prozesses bereits sicher erreicht werden…