Non liquet
Non liquet bezeichnet im Zivilprozess die Situation, dass eine entscheidungserhebliche Tatsache nach Ausschöpfung aller zulässigen Beweismittel weder als bewiesen noch als widerlegt festgestellt werden kann. Das Gericht darf die Entscheidung dennoch nicht verweigern. Es wendet die Regeln der objektiven Beweislast an: Die Unaufklärbarkeit geht zulasten der Partei, die die betreffende Tatsache beweisen muss. Ein Non…