| |

Textform

Textform verlangt nach § 126b BGB eine lesbare Erklärung, in der die Person des Erklärenden genannt ist und die auf einem dauerhaften Datenträger abgegeben wird. Eine eigenhändige Unterschrift ist nicht erforderlich. E-Mail, Papierausdruck oder speicherbares elektronisches Dokument können genügen, wenn der Empfänger die Erklärung unverändert aufbewahren und wiedergeben kann. Ob Textform ausreicht, bestimmt das jeweilige Gesetz oder die Vereinbarung der Parteien.

Rechtliche Grundlagen

Die Textform erleichtert Kommunikation, bewahrt aber Dokumentations- und Informationsfunktionen. Flüchtige Anzeigen ohne Speichermöglichkeit erfüllen sie regelmäßig nicht.

Verfassungsrechtlicher Bezug

Die niedrigere Formschwelle fördert Privatautonomie und digitale Teilhabe. Gesetzgeber und Gerichte müssen Verbraucher-, Beweis- und Zugangsinteressen angemessen sichern.

Beispiel

Ein Verbraucher erklärt einen gesetzlich in Textform möglichen Widerruf per E-Mail und nennt dabei seinen Namen eindeutig. Eine handschriftliche Unterschrift ist nicht nötig.

Häufige Fragen

Genügt eine Messenger-Nachricht?

Nur wenn sie lesbar ist und auf einem dauerhaften Datenträger gespeichert werden kann.

Ist eine Unterschrift erforderlich?

Nein. Die Person des Erklärenden muss aber genannt sein.

Was ist ein dauerhafter Datenträger?

Ein Medium, das unveränderte Speicherung und spätere Wiedergabe für angemessene Dauer ermöglicht.

Weiterführende Hinweise

Siehe auch Zivilrecht, Vertragsfreiheit, Willenserklärung, Formfreiheit, Nichtigkeit und Angebot. Vertiefend: Zivilrecht FAQ, Grundrechte FAQ und Das Grundgesetz.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Ähnliche Beiträge

  • Testament

    Das Testament ist eine einseitige Verfügung von Todes wegen, mit der ein Erblasser bestimmt, wie sein Vermögen nach seinem Tod verteilt werden soll. Er kann insbesondere Erben einsetzen, Vermächtnisse anordnen, Auflagen erteilen oder einen Testamentsvollstrecker bestimmen. Ein Testament kann eigenhändig oder notariell errichtet werden und bleibt grundsätzlich widerruflich. Seine Wirksamkeit setzt Testierfähigkeit sowie die Einhaltung…

  • Mindestlohn

    Der Mindestlohn ist die gesetzlich festgelegte untere Grenze des Arbeitsentgelts, die grundsätzlich für jede tatsächlich geleistete Arbeitsstunde gezahlt werden muss. Der allgemeine Mindestlohn gilt für die meisten Arbeitnehmer und wird regelmäßig angepasst. Daneben können höhere Branchenmindestlöhne oder tarifliche Mindestentgelte bestehen. Vereinbarungen, die den zwingenden Mindestlohn unterschreiten oder seine Geltendmachung unzulässig beschränken, sind grundsätzlich unwirksam. Für…

  • | |

    Miteigentumsanteil

    Miteigentumsanteil Miteigentumsanteil ist der rechnerische Bruchteil, mit dem ein Wohnungseigentümer am gemeinschaftlichen Grundstück und am Gemeinschaftseigentum beteiligt ist. Er wird bei der Begründung des Wohnungseigentums festgelegt und im Grundbuch eingetragen. Mit ihm ist das Sondereigentum untrennbar verbunden. Der Anteil kann für Kostenverteilung, Nutzungen und wirtschaftliche Zuordnung bedeutsam sein, bestimmt aber nicht automatisch das Stimmgewicht, weil…

  • | | | |

    Verschulden bei Amtshaftung

    Verschulden bei Amtshaftung bedeutet, dass der Amtsträger die drittbezogene Amtspflicht vorsätzlich oder fahrlässig verletzt haben muss. Fahrlässig handelt, wer die im öffentlichen Amt erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt. Maßstab ist ein pflichtgetreuer, durchschnittlich sorgfältiger Amtswalter in der konkreten Funktion, nicht die persönliche Fähigkeit des Handelnden. Schwierige oder ungeklärte Rechtsfragen können Verschulden ausschließen, wenn die Rechtsauffassung…

  • | |

    Wohnraummietvertrag

    Wohnraummietvertrag Wohnraummietvertrag ist ein Mietvertrag, durch den der Vermieter dem Mieter Räume zum privaten Wohnen gegen Zahlung der vereinbarten Miete überlässt. Wegen der besonderen Bedeutung der Wohnung gelten zahlreiche zwingende Schutzvorschriften, insbesondere zu Kündigung, Mieterhöhung, Kaution und Betriebskosten. Entscheidend ist der tatsächliche Vertragszweck, nicht allein die Überschrift. Bei gemischter Nutzung wird nach dem überwiegenden Vertragszweck…