|

Scheingeschäft

Ein Scheingeschäft liegt nach § 117 BGB vor, wenn eine empfangsbedürftige Willenserklärung im Einverständnis mit dem Empfänger nur zum Schein abgegeben wird und die Parteien die erklärte Rechtsfolge tatsächlich nicht wollen. Das Scheingeschäft ist nichtig. Verdeckt es ein anderes ernstlich gewolltes Rechtsgeschäft, gelten für dieses die einschlägigen Vorschriften einschließlich etwaiger Formanforderungen. Davon zu unterscheiden sind Treuhandgeschäfte und Fälle, in denen nur Motive oder wirtschaftliche Zwecke verborgen bleiben.

Rechtliche Grundlagen

Erforderlich ist gemeinsames Bewusstsein über den fehlenden Geltungswillen. Ein geheimer Vorbehalt nur einer Partei richtet sich dagegen nach § 116 BGB.

Verfassungsrechtlicher Bezug

Die Nichtigkeit schützt Rechtsklarheit und Dritte vor manipulierter Rechtsscheinerzeugung. Privatautonomie schützt nur ernstlich gewollte, rechtlich zulässige Gestaltungen.

Beispiel

Zwei Parteien beurkunden einen niedrigen Grundstückskaufpreis, vereinbaren aber heimlich einen höheren Betrag. Das verdeckte Geschäft muss selbst die notarielle Form erfüllen; sonst droht Gesamtnichtigkeit.

Häufige Fragen

Ist jedes Steuersparmodell ein Scheingeschäft?

Nein. Entscheidend ist, ob die erklärte Rechtsfolge ernstlich gewollt ist.

Was gilt für das verdeckte Geschäft?

Es kann wirksam sein, wenn es alle eigenen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt.

Wie unterscheidet sich die Simulation vom Treuhandgeschäft?

Beim Treuhandgeschäft sind die vereinbarten Rechtswirkungen grundsätzlich ernstlich gewollt.

Weiterführende Hinweise

Siehe auch Zivilrecht, Vertragsfreiheit, Willenserklärung, Nichtigkeit, Allgemeine Geschäftsbedingungen und Schadensersatz. Vertiefend: Zivilrecht FAQ, Grundrechte FAQ und Das Grundgesetz.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Ähnliche Beiträge

  • | |

    Familiengerichtliche Genehmigung

    Familiengerichtliche Genehmigung ist die gesetzlich vorgeschriebene Zustimmung des Familiengerichts zu bestimmten besonders bedeutsamen Rechtsgeschäften oder Erklärungen für ein minderjähriges Kind. Sie ergänzt die Vertretung durch Eltern und schützt das Kind vor erheblichen Vermögens- oder Rechtsnachteilen. Genehmigungspflichten bestehen nur in gesetzlich bestimmten Fällen, etwa bei einzelnen Grundstücks-, Gesellschafts-, Erb- oder Kreditgeschäften. Das Gericht prüft das konkrete…

  • |

    Beweismaß

    Beweismaß bezeichnet den Grad richterlicher Überzeugung, der erforderlich ist, um eine streitige Tatsache als festgestellt zu behandeln. Im Zivilprozess verlangt § 286 ZPO grundsätzlich eine persönliche Überzeugung des Gerichts, die vernünftigen Zweifeln Schweigen gebietet, ohne mathematische Gewissheit zu fordern. Für bestimmte Fragen genügt überwiegende Wahrscheinlichkeit oder Glaubhaftmachung, etwa bei § 287 ZPO oder im einstweiligen…

  • | |

    Gemeinschaftliches Testament

    Gemeinschaftliches Testament ist eine Verfügung von Todes wegen, die Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner gemeinsam errichten können. Beide verbinden ihre letztwilligen Anordnungen in einer Urkunde; bestimmte wechselbezügliche Verfügungen können nach dem Tod eines Partners für den Überlebenden bindend werden. Das Testament kann eigenhändig oder notariell errichtet werden. Bei der eigenhändigen Form genügt regelmäßig, dass ein Partner…

  • |

    Schuldübernahme

    Die Schuldübernahme ist ein Vertrag, durch den ein neuer Schuldner an die Stelle des bisherigen Schuldners tritt. Sie kann nach § 414 BGB unmittelbar zwischen Gläubiger und Übernehmer oder nach § 415 BGB zwischen bisherigem Schuldner und Übernehmer mit Genehmigung des Gläubigers vereinbart werden. Der Inhalt der Forderung bleibt grundsätzlich bestehen. Sicherungsrechte können jedoch erlöschen,…

  • Zerrüttungsprinzip

    Das Zerrüttungsprinzip besagt, dass eine Ehe geschieden werden kann, wenn sie gescheitert ist. Auf ein Verschulden eines Ehegatten kommt es grundsätzlich nicht an. Gescheitert ist die Ehe, wenn die eheliche Lebensgemeinschaft nicht mehr besteht und nicht erwartet werden kann, dass sie wiederhergestellt wird. Das Gesetz knüpft hierfür vor allem an die Dauer des Getrenntlebens an…

  • |

    Doppelresidenz

    Doppelresidenz bezeichnet eine Betreuungsform, bei der ein Kind nach der Trennung in beiden elterlichen Haushalten regelmäßig und in erheblichem Umfang lebt. Der Begriff wird häufig für das Wechselmodell verwendet, betont jedoch die zwei tatsächlichen Lebensmittelpunkte. Eine eigenständige gesetzliche Statusform ist die Doppelresidenz nicht. Ihre Ausgestaltung richtet sich nach Kindeswohl, Kindeswille, Entfernung der Wohnungen, Alltagsorganisation und…