Abwesenheitsverfahren
Abwesenheitsverfahren bezeichnet strafprozessuale Konstellationen, in denen ohne Anwesenheit des Angeklagten verhandelt oder entschieden wird. Grundsätzlich darf eine Hauptverhandlung gegen einen ausgebliebenen Angeklagten nicht stattfinden, weil persönliche Anwesenheit, rechtliches Gehör und unmittelbare Sachaufklärung gesichert werden sollen. Die Strafprozessordnung kennt jedoch begrenzte Ausnahmen, etwa bei eigenmächtiger Entfernung, bestimmten geringfügigen Vorwürfen oder ausdrücklicher Entbindung. Voraussetzungen und Reichweite sind…