Bindungswirkung der Revisionsentscheidung
Die Bindungswirkung der Revisionsentscheidung verpflichtet das Gericht, an das eine Strafsache nach Aufhebung des Urteils zurückverwiesen wird, die rechtliche Beurteilung des Revisionsgerichts seiner neuen Entscheidung zugrunde zu legen. Sie erfasst die tragenden rechtlichen Erwägungen, auf denen die Aufhebung beruht, nicht jedoch Tatsachen, die in der neuen Hauptverhandlung anders festgestellt werden dürfen. Die Bindung sichert Einheitlichkeit…