Strafrecht

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    Strafkammer

    Eine Strafkammer ist ein Spruchkörper des Landgerichts für Strafsachen. Sie entscheidet als große Strafkammer in erstinstanzlichen Verfahren wegen schwerer Straftaten und als kleine Strafkammer über Berufungen gegen Strafurteile des Amtsgerichts. Daneben bestehen besondere Strafkammern, etwa Schwurgerichts-, Staatsschutz-, Wirtschaftsstrafsachen- oder Jugendkammern. Berufsrichter und Schöffen wirken je nach gesetzlicher Besetzung gemeinsam. Die Zuständigkeit ergibt sich aus Gerichtsverfassungsgesetz,…

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    Große Strafkammer

    Die große Strafkammer ist der regelmäßig erstinstanzlich tätige Strafspruchkörper des Landgerichts. Sie verhandelt insbesondere schwere Straftaten, für die weder Amtsgericht noch Oberlandesgericht zuständig sind. In der Hauptverhandlung ist sie grundsätzlich mit Berufsrichtern und zwei Schöffen besetzt; die Zahl der Berufsrichter wird nach gesetzlichen Kriterien vorab festgelegt. Besondere große Strafkammern bestehen etwa als Schwurgericht oder Wirtschaftsstrafkammer….

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    Kleine Strafkammer

    Die kleine Strafkammer ist der für strafrechtliche Berufungen zuständige Spruchkörper des Landgerichts. Sie überprüft Urteile des Strafrichters und des Schöffengerichts in einer neuen Tatsachenverhandlung. Grundsätzlich ist sie mit einem Berufsrichter als Vorsitzendem und zwei Schöffen besetzt; bei Berufungen gegen Urteile des erweiterten Schöffengerichts tritt ein zweiter Berufsrichter hinzu. Die kleine Strafkammer kann Beweise erneut erheben,…

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    Schwurgericht

    Das Schwurgericht ist eine besondere große Strafkammer des Landgerichts für vorsätzliche Straftaten, durch die der Tod eines Menschen verursacht wurde, sowie weitere gesetzlich zugewiesene schwere Delikte. Trotz der historischen Bezeichnung ist es heute kein eigenständiges Geschworenengericht. Der Spruchkörper besteht in der Hauptverhandlung aus Berufsrichtern und Schöffen, die gemeinsam und mit grundsätzlich gleichem Stimmrecht entscheiden. Seine…

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    Bamberger Halsgerichtsordnung

    Die Bamberger Halsgerichtsordnung von 1507 war eine frühneuzeitliche Straf- und Strafprozessordnung für das Hochstift Bamberg. Sie wurde maßgeblich von Johann Freiherr von Schwarzenberg gestaltet und deshalb auch Bambergensis genannt. Das Werk ordnete Straftatbestände, Beweisregeln, Verfahren und Strafen in vergleichsweise systematischer Form. Es verband gelehrtes römisch-kanonisches Recht mit deutscher Rechtspraxis und wurde zum wichtigsten Vorbild der…

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    Volksgerichtshof

    Der Volksgerichtshof war ein 1934 geschaffenes Sondergericht des nationalsozialistischen Staates für Hoch- und Landesverrat sowie später zahlreiche politische Straftaten. Er war kein rechtsstaatlich unabhängiges Gericht, sondern ein Instrument politischer Verfolgung. Seine Senate waren mit Berufsrichtern und politisch ausgewählten Beisitzern besetzt; Verteidigungsrechte wurden massiv beschränkt. Besonders unter Präsident Roland Freisler waren Verfahren von Demütigung, vorweggenommener Schuldzuweisung…

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    Rechtsmittelrücknahme

    Die Rechtsmittelrücknahme ist die Erklärung eines Verfahrensbeteiligten, ein bereits eingelegtes Rechtsmittel nicht weiterzuverfolgen. Im Strafprozess kann sie grundsätzlich bis zum Abschluss der jeweiligen Rechtsmittelinstanz abgegeben werden. Mit ihrem wirksamen Eingang wird das Rechtsmittel gegenstandslos; die angefochtene Entscheidung erwächst im entsprechenden Umfang in Rechtskraft. Die Erklärung muss eindeutig und vorbehaltlos sein. Ein Verteidiger benötigt zur Rücknahme…

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    Annahmeberufung

    Die Annahmeberufung ist eine Berufung gegen ein strafgerichtliches Urteil, die nur durchgeführt wird, wenn das Berufungsgericht sie ausdrücklich annimmt. Sie betrifft Bagatellentscheidungen des Amtsgerichts, insbesondere geringe Geldstrafen, Verwarnungen mit Strafvorbehalt oder geringe Geldbußen. Die Berufung wird angenommen, wenn sie nicht offensichtlich unbegründet ist. Ohne Annahme wird sie als unzulässig verworfen. Das Verfahren soll die zweite…

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    Berufungsverwerfung

    Die Berufungsverwerfung ist die gerichtliche Zurückweisung einer Berufung ohne vollständige neue Sachentscheidung. Sie kommt insbesondere in Betracht, wenn das Rechtsmittel verspätet oder formwidrig eingelegt wurde, der Angeklagte einer erforderlichen Berufungshauptverhandlung unentschuldigt fernbleibt oder eine Annahmeberufung offensichtlich unbegründet ist. Je nach Fall entscheidet das Gericht durch Beschluss oder Urteil. Die gesetzlichen Voraussetzungen sind eng auszulegen, weil…

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    Verwerfungsurteil

    Ein Verwerfungsurteil ist eine strafgerichtliche Entscheidung, die ein Rechtsmittel wegen eines prozessualen Versäumnisses zurückweist, ohne den Tatvorwurf erneut vollständig in der Sache zu prüfen. Typischer Anwendungsfall ist das unentschuldigte Ausbleiben des Angeklagten in der Berufungshauptverhandlung nach § 329 StPO. Das Urteil muss die Tatsachen darstellen, welche die Verwerfung tragen, insbesondere Ladung, Ausbleiben und fehlende Entschuldigung….