Beschlagnahmeverbot
Beschlagnahmeverbot ist eine gesetzliche Schranke, die bestimmte Gegenstände und Kommunikationsinhalte dem strafprozessualen Zugriff entzieht. Geschützt sind insbesondere schriftliche Mitteilungen, Aufzeichnungen und andere Gegenstände aus Vertrauensverhältnissen zwischen Beschuldigtem und zeugnisverweigerungsberechtigten Berufsgeheimnisträgern, solange sie sich in deren Gewahrsam befinden. Der Schutz soll vertrauliche Verteidigung, Beratung, Seelsorge und weitere gesetzlich anerkannte Beziehungen sichern. Ausnahmen gelten etwa bei Beteiligungsverdacht…