Aussetzung der Hauptverhandlung
Die Aussetzung der Hauptverhandlung ist die Beendigung einer begonnenen strafrechtlichen Hauptverhandlung mit der Folge, dass sie später grundsätzlich von vorn beginnen muss. Anders als eine bloße Unterbrechung wahrt sie nicht die Einheit der bisherigen Verhandlung. Eine Aussetzung kommt etwa bei unzureichender Vorbereitung der Verteidigung, länger dauernder Verhinderung eines Beteiligten, wesentlicher Erweiterung des Prozessstoffs oder Überschreitung…