Zivilrecht

  • Härtefallscheidung

    Die Härtefallscheidung ist die ausnahmsweise Scheidung einer Ehe vor Ablauf des Trennungsjahres. Nach § 1565 Abs. 2 BGB setzt sie voraus, dass die Fortsetzung der Ehe für den antragstellenden Ehegatten aus Gründen, die in der Person des anderen liegen, eine unzumutbare Härte darstellen würde. Die Anforderungen sind hoch; gewöhnliche Trennungskonflikte oder der bloße Wunsch nach…

  • Scheidungsfolgen

    Scheidungsfolgen sind die rechtlichen und wirtschaftlichen Konsequenzen einer Scheidung. Dazu gehören insbesondere Versorgungsausgleich, Zugewinnausgleich, nachehelicher Unterhalt, Verteilung von Hausrat und Ehewohnung sowie namensrechtliche Fragen. Sind gemeinsame Kinder betroffen, können außerdem elterliche Sorge, Umgang und Kindesunterhalt zu regeln sein. Manche Folgen prüft das Familiengericht von Amts wegen, andere nur auf Antrag. Ehegatten können zahlreiche Punkte in…

  • Ehe

    Die Ehe ist eine auf Dauer angelegte, gesetzlich geregelte Lebensgemeinschaft zweier Personen, die durch die Eheschließung vor dem Standesbeamten begründet wird. Sie erzeugt persönliche und vermögensrechtliche Rechte und Pflichten, insbesondere zur ehelichen Lebensgemeinschaft, zum Familienunterhalt und zur gegenseitigen Verantwortung. Das Eherecht ist Teil des Familienrechts und im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Verfassungsrechtlich steht die Ehe unter…

  • Eheschließung

    Die Eheschließung ist der gesetzlich geregelte Vorgang, durch den zwei Personen eine Ehe begründen. In Deutschland müssen die Verlobten persönlich und bei gleichzeitiger Anwesenheit vor dem Standesbeamten erklären, die Ehe miteinander eingehen zu wollen. Die Erklärungen dürfen grundsätzlich weder unter einer Bedingung noch unter einer Zeitbestimmung abgegeben werden. Vorher prüft das Standesamt insbesondere Identität, Ehefähigkeit…

  • Ehefähigkeit

    Die Ehefähigkeit bezeichnet die rechtliche Fähigkeit eines Menschen, wirksam eine Ehe einzugehen. Nach deutschem Recht setzt sie grundsätzlich Volljährigkeit voraus. Eine Ehe darf daher nicht vor Eintritt der Volljährigkeit geschlossen werden. Die Ehefähigkeit ist von Eheverboten zu unterscheiden: Auch ein volljähriger Mensch kann an einer Eheschließung gehindert sein, etwa weil bereits eine Ehe besteht oder…

  • Eheaufhebung

    Die Eheaufhebung ist die gerichtliche Beendigung einer fehlerhaft geschlossenen Ehe wegen eines gesetzlich bestimmten Aufhebungsgrundes. Anders als die Scheidung knüpft sie nicht an das spätere Scheitern, sondern an einen Mangel bei der Eheschließung an. Gründe können etwa fehlende Ehefähigkeit, eine bestehende Ehe, Geschäftsunfähigkeit, Irrtum, arglistige Täuschung oder widerrechtliche Drohung sein. Die Aufhebung setzt grundsätzlich einen…

  • Trennung

    Die Trennung bezeichnet im Familienrecht die Aufhebung der häuslichen Gemeinschaft zwischen Ehegatten, wenn mindestens einer von ihnen die eheliche Lebensgemeinschaft erkennbar nicht mehr herstellen will. Sie beendet die Ehe noch nicht, ist aber regelmäßig Voraussetzung einer späteren Scheidung. Getrenntleben kann auch innerhalb derselben Wohnung vorliegen, wenn die Partner ihre Lebensbereiche konsequent voneinander abgrenzen. Mit der…

  • Familienrecht

    Das Familienrecht ist der Teil des Zivilrechts, der die rechtlichen Beziehungen innerhalb von Ehe, Lebenspartnerschaft, Verwandtschaft und Familie regelt. Es umfasst insbesondere Eheschließung, Trennung und Scheidung, Unterhalt, Abstammung, elterliche Sorge, Umgang, Adoption, Vormundschaft und Betreuung. Seine wichtigsten Vorschriften stehen im vierten Buch des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Wegen der persönlichen Bedeutung familiärer Bindungen wird das Privatrecht durch…

  • Schmerzensgeld

    Schmerzensgeld ist eine angemessene Geldentschädigung für Schäden, die nicht unmittelbar Vermögensschäden sind. Es kommt insbesondere bei Verletzungen von Körper, Gesundheit, Freiheit oder sexueller Selbstbestimmung in Betracht. Die Entschädigung soll erlittene Beeinträchtigungen ausgleichen und dem Geschädigten Genugtuung verschaffen. Höhe und Voraussetzungen hängen vom Einzelfall ab, vor allem von Art, Dauer und Folgen der Verletzung, Verschulden, Behandlungsverlauf…

  • Zugewinngemeinschaft

    Die Zugewinngemeinschaft ist der gesetzliche Güterstand verheirateter Ehegatten, wenn sie nicht durch Ehevertrag etwas anderes vereinbaren. Das Vermögen beider Ehegatten bleibt während der Ehe grundsätzlich getrennt; auch später erworbene Gegenstände werden nicht automatisch gemeinschaftliches Eigentum. Endet der Güterstand, wird jedoch der während seiner Dauer erzielte Vermögenszuwachs verglichen und grundsätzlich durch den Zugewinnausgleich hälftig ausgeglichen. Für…