Härtefallscheidung
Die Härtefallscheidung ist die ausnahmsweise Scheidung einer Ehe vor Ablauf des Trennungsjahres. Nach § 1565 Abs. 2 BGB setzt sie voraus, dass die Fortsetzung der Ehe für den antragstellenden Ehegatten aus Gründen, die in der Person des anderen liegen, eine unzumutbare Härte darstellen würde. Die Anforderungen sind hoch; gewöhnliche Trennungskonflikte oder der bloße Wunsch nach…