Zugewinnausgleich
Der Zugewinnausgleich ist der vermögensrechtliche Ausgleich zwischen Ehegatten, wenn die Zugewinngemeinschaft endet. Dazu wird für jeden Ehegatten der Zugewinn als Unterschied zwischen Anfangs- und Endvermögen ermittelt. Hat ein Ehegatte einen höheren Zugewinn erzielt, schuldet er dem anderen grundsätzlich die Hälfte der Differenz als Geldforderung. Schenkungen, Erbschaften und bestimmte weitere Erwerbe werden dem Anfangsvermögen zugerechnet. Schulden…