Zivilrecht

  • Zugewinnausgleich

    Der Zugewinnausgleich ist der vermögensrechtliche Ausgleich zwischen Ehegatten, wenn die Zugewinngemeinschaft endet. Dazu wird für jeden Ehegatten der Zugewinn als Unterschied zwischen Anfangs- und Endvermögen ermittelt. Hat ein Ehegatte einen höheren Zugewinn erzielt, schuldet er dem anderen grundsätzlich die Hälfte der Differenz als Geldforderung. Schenkungen, Erbschaften und bestimmte weitere Erwerbe werden dem Anfangsvermögen zugerechnet. Schulden…

  • Ehevertrag

    Der Ehevertrag ist eine Vereinbarung zwischen Ehegatten oder künftigen Ehegatten, mit der sie ihre vermögensrechtlichen Verhältnisse und häufig auch mögliche Scheidungsfolgen gestalten. Sie können insbesondere den gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft ändern, ausschließen oder modifizieren sowie Regelungen zu Unterhalt und Versorgungsausgleich treffen. Der Vertrag bedarf grundsätzlich notarieller Beurkundung. Seine Gestaltungsfreiheit endet dort, wo zwingendes Recht, gute…

  • Umgangsrecht

    Das Umgangsrecht ist das Recht des Kindes auf persönlichen Kontakt mit jedem Elternteil und zugleich das Recht und die Pflicht jedes Elternteils zum Umgang mit dem Kind. Es besteht unabhängig davon, wem das Sorgerecht zusteht. Umfang und Ausgestaltung richten sich vorrangig nach dem Kindeswohl. Zum Umgang gehören persönliche Treffen, Übernachtungen und je nach Umständen auch…

  • Adoption

    Die Adoption ist die durch gerichtliche Entscheidung begründete rechtliche Annahme einer Person als Kind. Bei der Minderjährigenadoption entsteht grundsätzlich ein vollständiges Eltern-Kind-Verhältnis zu den Annehmenden; die bisherigen verwandtschaftlichen Rechtsbeziehungen erlöschen regelmäßig. Maßgeblicher Prüfungsmaßstab ist das Wohl des Kindes und die Erwartung, dass ein Eltern-Kind-Verhältnis entsteht. Erforderlich sind gesetzlich bestimmte Einwilligungen und eine notarielle Antragstellung. Für…

  • Enterbung

    Enterbung ist der Ausschluss eines gesetzlichen Erben von der Erbfolge durch eine Verfügung von Todes wegen. Der Erblasser kann dazu im Testament oder Erbvertrag ausdrücklich bestimmen, dass eine Person nicht Erbe werden soll, oder sein Vermögen vollständig anderen Erben zuweisen. Nahe Angehörige verlieren dadurch zwar ihre Erbenstellung, können aber häufig weiterhin den Pflichtteil als Geldanspruch…

  • Testamentsvollstrecker

    Der Testamentsvollstrecker ist eine vom Erblasser eingesetzte Person, die dessen letztwillige Anordnungen ausführt und den Nachlass nach den Vorgaben des Testaments oder Erbvertrags verwaltet. Während der Testamentsvollstreckung kann der Erbe über die der Verwaltung unterliegenden Nachlassgegenstände grundsätzlich nicht selbst verfügen. Aufgabe, Befugnisse und Dauer richten sich nach der letztwilligen Verfügung und ergänzend nach dem Gesetz….

  • Nießbrauch

    Der Nießbrauch ist das unveräußerliche und grundsätzlich unvererbliche Recht, eine fremde Sache oder ein fremdes Recht umfassend zu nutzen und daraus Erträge zu ziehen. Der Eigentümer behält die rechtliche Zuordnung, während der Nießbraucher beispielsweise eine Immobilie selbst bewohnen oder vermieten und die Mieten behalten darf. Bei Grundstücken entsteht der Nießbrauch durch Einigung und Eintragung in…

  • Grunddienstbarkeit

    Die Grunddienstbarkeit ist ein dingliches Recht, durch das ein Grundstück zugunsten des jeweiligen Eigentümers eines anderen Grundstücks belastet wird. Der Berechtigte darf das belastete Grundstück in bestimmter Weise benutzen, bestimmte Handlungen des Eigentümers untersagen oder die Ausübung einzelner Eigentümerbefugnisse ausschließen. Typische Fälle sind Wege-, Leitungs- oder Überfahrtsrechte. Die Grunddienstbarkeit entsteht durch Einigung und Eintragung in…

  • Grundbuch

    Das Grundbuch ist ein öffentliches Register, in dem Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und die daran bestehenden dinglichen Rechtsverhältnisse verzeichnet werden. Es enthält insbesondere Angaben zum Grundstück, zum Eigentümer sowie zu Belastungen wie Grundschulden, Hypotheken, Grunddienstbarkeiten und Nießbrauch. Geführt wird es von den Grundbuchämtern. Eintragungen genießen besonderen Vertrauensschutz und sind für Erwerb, Belastung und Prüfung von Immobilienrechten…

  • Urlaubsanspruch

    Der Urlaubsanspruch ist der gesetzliche oder vertragliche Anspruch des Arbeitnehmers auf bezahlte Freistellung von der Arbeit zu Erholungszwecken. Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt bei einer Sechstagewoche 24 Werktage und entspricht bei einer Fünftagewoche regelmäßig 20 Arbeitstagen. Der Anspruch entsteht grundsätzlich für jedes Kalenderjahr; der volle gesetzliche Urlaub setzt regelmäßig eine sechsmonatige Wartezeit voraus. Tarifvertrag und Arbeitsvertrag…