Besitzkonstitut
Das Besitzkonstitut ist eine Form der Übereignung beweglicher Sachen ohne körperliche Übergabe. Veräußerer und Erwerber vereinbaren nach § 930 BGB ein Besitzmittlungsverhältnis, durch das der Erwerber mittelbarer Besitzer wird, während der Veräußerer die Sache unmittelbar behält. Es dient besonders der Kreditsicherung, etwa bei der Sicherungsübereignung. Die dingliche Einigung muss hinreichend bestimmt sein; ein gutgläubiger Erwerb…