Mehrstaatigkeit
Mehrstaatigkeit bezeichnet den gleichzeitigen Besitz von zwei oder mehr Staatsangehörigkeiten. Sie kann kraft Geburt, Einbürgerung, familiärer Abstammung oder nach unterschiedlichen nationalen Erwerbsregeln entstehen. Das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht lässt Mehrstaatigkeit heute grundsätzlich zu, ohne dass bei der Einbürgerung regelmäßig die bisherige Staatsangehörigkeit aufgegeben werden muss. Ob ein anderer Staat den Mehrfachbesitz anerkennt, richtet sich jedoch nach dessen Recht. Daraus können parallele Rechte, Pflichten und konsularrechtliche Besonderheiten folgen.
Rechtliche Einordnung
Mehrstaatigkeit entsteht aus dem Zusammenspiel nationaler Gesetze. Das Staatsangehörigkeitsgesetz regelt Erwerb und Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit. Ein anderer Staat entscheidet autonom über Bestand und Folgen seiner Staatsangehörigkeit.
Rechtsfolgen und praktische Bedeutung
Ein Mehrstaater kann grundsätzlich die Rechte und Pflichten jedes Heimatstaats besitzen. Im Staat seiner weiteren Staatsangehörigkeit kann der konsularische Schutz Deutschlands eingeschränkt sein. Wahlrecht, Wehrpflicht, Namensrecht und Einreisebestimmungen sind getrennt zu prüfen.
Abgrenzung
Mehrstaatigkeit ist nicht mit Staatenlosigkeit zu verwechseln. Bei der Einbürgerung entsteht die deutsche Staatsangehörigkeit durch Hoheitsakt; Mehrstaatigkeit beschreibt nur das anschließende Nebeneinander mehrerer Angehörigkeiten.
Beispiel
Ein Kind hat einen deutschen und einen französischen Elternteil und erwirbt nach beiden Rechtsordnungen die jeweilige Staatsangehörigkeit. Es ist damit von Geburt an Mehrstaater.
Häufige Fragen
Ist doppelte Staatsangehörigkeit in Deutschland erlaubt?
Ja. Das deutsche Recht lässt Mehrstaatigkeit grundsätzlich zu.
Gilt das automatisch auch im anderen Staat?
Nein. Erwerb und Verlust richten sich jeweils nach dem Recht des betreffenden Staates.
Kann Mehrstaatigkeit Pflichten verdoppeln?
Parallele staatsbürgerliche Pflichten sind möglich und müssen nach den beteiligten Rechtsordnungen geprüft werden.
Verwandte Begriffe und Quellen
Staatsangehörigkeitsgesetz und europarecht-faq.de
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.