| |

Lanzarote-Konvention

Die Lanzarote-Konvention ist das Übereinkommen des Europarats von 2007 zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch. Sie verpflichtet ihre Vertragsparteien zu Prävention, wirksamer Strafverfolgung, Opferhilfe und kindgerechten Verfahren. Als Kind gilt nach dem Vertrag jede Person unter achtzehn Jahren. Die Umsetzung überwacht der Lanzarote-Ausschuss. Die Konvention schafft jedoch keine unmittelbare Individualbeschwerde zu diesem Ausschuss und ersetzt nicht die erforderlichen nationalen Schutzmaßnahmen, Ermittlungen und gerichtlichen Verfahren.

Prävention, Straftaten und Opferschutz

Der Vertrag verlangt Maßnahmen zur Schulung von Fachpersonal, altersgerechten Aufklärung und Unterstützung betroffener Kinder. Die Vorgaben zum materiellen Strafrecht erfassen unterschiedliche Formen sexueller Ausbeutung und des Missbrauchs; die einzelnen Voraussetzungen sind jeweils gesondert geregelt. Ermittlungen und Verfahren sollen das Kindeswohl beachten und zusätzliche Belastungen begrenzen. Die Konvention ist ein Vertrag des Europarats, keine EU-Richtlinie. Strafrechtliche Verantwortung eines Täters richtet sich nach den anwendbaren nationalen Strafnormen.

Beispiel

Nach Hinweisen auf sexuellen Missbrauch in einer Einrichtung müssen staatliche Stellen nicht nur ermitteln. Auch Schutz, geeignete Unterstützung und eine schonende Befragung des betroffenen Kindes gehören zum Vertragskonzept.

FAQ

Was bedeutet Kind im Vertrag?

Eine Person unter achtzehn Jahren.

Genügt allein die Bestrafung des Täters?

Nein. Prävention, Schutz und Hilfe sind ebenfalls Teil des Übereinkommens.

Kann ein Opfer den Ausschuss auf Schadensersatz verklagen?

Nein. Der Ausschuss ist kein Gericht für individuelle Entschädigungsansprüche.

Verwandte Begriffe

Völkerrecht · Völkerrechtlicher Vertrag · Kindeswohlgefährdung · Sexualdelikte · Positive Verpflichtungen · Schutzpflichten nach der EMRK

Quellen und weiterführende Informationen

Lanzarote-Konvention: deutscher Vertragstext · Gewaltschutz im deutschen Familienrecht

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Ähnliche Beiträge

  • |

    Diplomatischer Schutz

    Diplomatischer Schutz ist die völkerrechtliche Geltendmachung eines Anspruchs durch einen Staat wegen einer Verletzung, die ein anderer Staat einem seiner Staatsangehörigen zugefügt hat. Der Heimatstaat macht den Anspruch auf internationaler Ebene in eigenem Namen geltend. Regelmäßig müssen die Staatsangehörigkeit hinreichend fortbestehen und die verfügbaren innerstaatlichen Rechtsbehelfe im verantwortlichen Staat erschöpft sein. Ob und wie Schutz…

  • |

    Verdunkelungsgefahr

    Verdunkelungsgefahr ist ein Haftgrund, wenn das Verhalten des Beschuldigten den dringenden Verdacht begründet, er werde Beweismittel vernichten, verändern, unterdrücken oder fälschen, unlauter auf Mitbeschuldigte, Zeugen oder Sachverständige einwirken oder andere hierzu veranlassen und dadurch die Wahrheitsermittlung erschweren. Erforderlich sind konkrete Tatsachen; die bloße Möglichkeit einer Beeinflussung genügt nicht. Der Haftgrund entfällt, wenn die gefährdeten Beweise…

  • |

    Allgemeine Rechtsgrundsätze

    Allgemeine Rechtsgrundsätze sind grundlegende rechtliche Wertungen und Strukturprinzipien, die in den Rechtsordnungen allgemein anerkannt sind und zur Lösung völkerrechtlicher Fragen herangezogen werden können. Sie bilden neben Verträgen und Völkergewohnheitsrecht eine klassische Völkerrechtsquelle. Ihre Funktion besteht vor allem darin, Regelungslücken zu schließen und ein kohärentes Verfahren zu ermöglichen. Beispiele sind Treu und Glauben, Rechtskraft, Verbot des…

  • | |

    Konventionskonforme Auslegung

    Konventionskonforme Auslegung ist die Interpretation innerstaatlicher Rechtsnormen unter Berücksichtigung der Europäischen Menschenrechtskonvention und der einschlägigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Sie soll innerhalb der anerkannten Auslegungsmethoden Ergebnisse ermöglichen, die internationalen Menschenrechtsverpflichtungen entsprechen. In Deutschland vermittelt die EMRK grundsätzlich den Rang eines Bundesgesetzes; zugleich beeinflusst sie die Auslegung der Grundrechte. Die Methode erlaubt keine beliebige…

  • |

    Förderungsgrundsatz

    Der Förderungsgrundsatz bezeichnet im Sorge- und Umgangsrecht die Erwartung, dass jeder Elternteil die Beziehung des Kindes zum anderen Elternteil unterstützt und nicht beeinträchtigt. Er knüpft insbesondere an die Wohlverhaltenspflicht aus § 1684 Absatz 2 BGB und an die Kindeswohlprüfung an. Der Elternteil soll Kontakte ermöglichen, das Kind altersgerecht vorbereiten und Konflikte von ihm fernhalten. Grenzen…

  • Diebstahl

    Diebstahl ist die Wegnahme einer fremden beweglichen Sache in der Absicht, sie sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen. Wegnahme bedeutet den Bruch fremden und die Begründung neuen, nicht notwendig tätereigenen Gewahrsams gegen oder ohne den Willen des bisherigen Gewahrsamsinhabers. Der Grundtatbestand ist in § 242 StGB geregelt. Neben Vorsatz ist eine Zueignungsabsicht erforderlich; auch der…