Preußenschlag
Als Preußenschlag wird die Absetzung der geschäftsführenden preußischen Staatsregierung am 20. Juli 1932 durch eine Notverordnung des Reichspräsidenten bezeichnet. Reichskanzler Franz von Papen wurde zum Reichskommissar für Preußen ernannt und übernahm die Regierungsgewalt. Die Maßnahme stützte sich auf Artikel 48 der Weimarer Reichsverfassung. Der Staatsgerichtshof beanstandete Teile, stellte die Regierung aber nicht vollständig wieder her. Der Eingriff schwächte Föderalismus und Demokratie entscheidend.
Historische Einordnung
Auslöser waren behauptete Störungen von Sicherheit und Ordnung. Politisch beseitigte die Reichsregierung ein wichtiges demokratisches Gegengewicht auf Länderebene.
Rechtliche Bedeutung
Im Verfahren Preußen contra Reich erkannte der Staatsgerichtshof fortbestehende Vertretungsbefugnisse der preußischen Regierung an, ließ die kommissarische Ausübung der Staatsgewalt jedoch weitgehend bestehen.
Beispiel
Die abgesetzten Minister blieben in bestimmten bundesstaatlichen Beziehungen vertretungsbefugt, konnten die tatsächliche Landesregierung aber nicht zurückerlangen.
Häufige Fragen
War der Preußenschlag ein Gerichtsurteil?
Nein. Er beruhte auf einer Notverordnung; das Gericht überprüfte die Maßnahme anschließend.
Warum war Artikel 48 bedeutsam?
Er erlaubte weitreichende Notmaßnahmen und wurde in der Endphase der Republik zunehmend zur autoritären Regierung genutzt.
Welche Folge hatte der Eingriff?
Er schwächte die Länderautonomie und erleichterte die spätere nationalsozialistische Zentralisierung.
Weiterführende Hinweise
Siehe auch Rechtsgeschichte, Reichskammergericht, Reichsgericht, Paulskirchenverfassung und Weimarer Reichsverfassung. Vertiefend: Grundlagen und historische Zusammenhänge.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.