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Ratifikationsurkunde

Ratifikationsurkunde ist das förmliche Dokument, durch das ein Staat auf internationaler Ebene seine Zustimmung ausdrückt, an einen völkerrechtlichen Vertrag gebunden zu sein. Sie wird vom zuständigen Staatsorgan ausgefertigt und bei bilateralen Verträgen ausgetauscht oder bei multilateralen Verträgen beim Depositar hinterlegt. Die Unterzeichnung der Urkunde ist vom innerstaatlichen Zustimmungsgesetz und von der vorherigen Vertragsunterzeichnung zu unterscheiden. Bindungswirkung und Inkrafttreten richten sich nach dem Vertrag.

Rechtliche Einordnung

Die Urkunde verkörpert den Ratifikationsakt im internationalen Rechtsverkehr. In Deutschland wird sie regelmäßig vom Bundespräsidenten ausgefertigt.

Voraussetzungen und Bedeutung

Prüfungsmaßstab

Erforderlich sind innerstaatliche Abschlusskompetenz, gegebenenfalls parlamentarische Zustimmung, formgerechte Ausfertigung und vertragsgemäßer Austausch oder Hinterlegung.

Rechtsfolge

Mit Austausch oder Hinterlegung wird die Zustimmung zur Bindung wirksam. Der Vertrag tritt für den Staat jedoch erst nach seinen besonderen Inkrafttretensregeln in Kraft.

Beispiel

Nach dem Zustimmungsgesetz unterzeichnet der Bundespräsident die Ratifikationsurkunde. Sie wird beim benannten Depositar hinterlegt; später tritt der Vertrag für Deutschland in Kraft.

Häufige Fragen

Ist die Urkunde das Zustimmungsgesetz?

Nein. Das Zustimmungsgesetz ist innerstaatlich, die Ratifikationsurkunde ist das internationale Bindungsinstrument.

Wann wird sie wirksam?

Regelmäßig mit Austausch oder Hinterlegung nach den Vertragsbestimmungen.

Wer verwahrt multilaterale Urkunden?

Der im Vertrag bestimmte Depositar, etwa ein Staat oder der Generalsekretär einer internationalen Organisation.

Weiterführende Hinweise

Passende Wörterbuchartikel: Ratifikation, Wiener Vertragsrechtskonvention, Völkerrecht. Weiterführende, nicht werbliche Informationen bieten das-grundgesetz.de und die Wiener Vertragsrechtskonvention.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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