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Öffentlich-rechtlicher Vertrag

Ein öffentlich-rechtlicher Vertrag ist eine Vereinbarung, durch die ein Rechtsverhältnis auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts begründet, geändert oder aufgehoben wird.

Gesetzliche Grundlage

Die Regeln enthalten §§ 54 ff. VwVfG. Soweit Vorschriften nicht entgegenstehen, kann ein öffentlich-rechtliches Rechtsverhältnis vertraglich gestaltet werden.

Arten

Beim koordinationsrechtlichen Vertrag stehen sich gleichgeordnete Partner gegenüber. Beim subordinationsrechtlichen Vertrag handelt eine Behörde in einem Bereich, in dem sie sonst einen Verwaltungsakt erlassen könnte.

Form

Der Vertrag bedarf grundsätzlich der Schriftform. Besondere Anforderungen gelten für Austauschverträge.

Beispiel

Eine Gemeinde und ein Grundstückseigentümer vereinbaren Erschließungsmaßnahmen.

Häufige Fragen

Ist jeder Behördenvertrag öffentlich-rechtlich?

Nein. Behörden können auch privatrechtliche Verträge schließen.

Kann ein Verwaltungsakt ersetzt werden?

Unter den Voraussetzungen des § 54 VwVfG grundsätzlich ja.

Verwandte Begriffe

Verwaltungsverfahren, Behörde, Verwaltungsakt, Öffentliches Recht

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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