|

Rechtmäßigkeit der Verarbeitung

Rechtmäßigkeit der Verarbeitung bedeutet, dass jede Verarbeitung personenbezogener Daten auf mindestens einer tragfähigen gesetzlichen Grundlage beruhen muss. In Betracht kommen insbesondere Einwilligung, Vertragserfüllung, rechtliche Verpflichtung, Schutz lebenswichtiger Interessen, Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben oder berechtigte Interessen. Die gewählte Grundlage muss tatsächlich zum Zweck und Ablauf passen, dokumentiert und den Betroffenen transparent mitgeteilt werden. Für besondere Datenarten und behördliche Verarbeitungen gelten zusätzliche Anforderungen.

Rechtliche Bedeutung

Die Erlaubnistatbestände sind keine bloße Formalität. Der Verantwortliche muss die Voraussetzungen vor Beginn prüfen und darf die Grundlage nicht beliebig nachträglich austauschen. Maßgeblich sind Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe a und Artikel 6 der DSGVO. Die unionsrechtliche Einordnung erläutern auch Europarecht FAQ und die Wörterbuchartikel zu Datenschutzrecht, Datenschutz-Grundverordnung, personenbezogene Daten und allgemeines Persönlichkeitsrecht.

Abgrenzung

Rechtmäßigkeit ist nur ein Verarbeitungsgrundsatz. Auch eine rechtmäßig begonnene Verarbeitung muss zweckgebunden, erforderlich, transparent und sicher sein.

Beispiel

Ein Händler verarbeitet die Lieferanschrift zur Vertragserfüllung, darf sie aber nicht allein deshalb dauerhaft für sachfremde Werbeprofile nutzen.

FAQ

Ist immer eine Einwilligung nötig?

Nein. Häufig tragen Vertrag, Gesetz oder ein überwiegendes berechtigtes Interesse die Verarbeitung.

Darf man mehrere Grundlagen nennen?

Nur wenn jede Grundlage tatsächlich für einen klar bestimmten Verarbeitungsvorgang einschlägig ist.

Wer muss die Rechtmäßigkeit beweisen?

Der Verantwortliche muss die Einhaltung im Rahmen seiner Rechenschaftspflicht nachweisen können.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Ähnliche Beiträge