| |

Samenspenderregister

Samenspenderregister ist das beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte geführte Register über Personen, deren Samen bei ärztlich unterstützten heterologen Befruchtungen verwendet wurde. Es ermöglicht dem hierdurch gezeugten Kind, nach Erreichen des gesetzlichen Mindestalters Auskunft über die Identität des Spenders zu erhalten. Entnahmeeinrichtungen und ärztliche Einrichtungen müssen bestimmte Daten erheben und übermitteln. Die Speicherung ist langfristig angelegt und dient dem Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung.

Rechtliche Bedeutung

Das Register schafft einen verlässlichen Auskunftsweg und schützt zugleich Daten durch geregelte Zugriffs- und Informationsverfahren.

Voraussetzungen und Folgen

Erfasst werden Spenden im gesetzlichen Anwendungsbereich. Die Eintragung begründet keine rechtliche Vaterschaft und keine Unterhaltsansprüche gegen den Spender.

Beispiel

Eine durch registrierte Samenspende gezeugte Person beantragt nach Vollendung des maßgeblichen Alters Auskunft über den Spender beim Bundesinstitut.

Häufige Fragen

Wird der Spender rechtlicher Vater?

Nein. Die Registereintragung begründet keine rechtliche Elternstellung.

Wer darf Auskunft verlangen?

Grundsätzlich die durch die Spende gezeugte Person nach Maßgabe des Gesetzes.

Sind anonyme Spenden weiterhin möglich?

Im erfassten medizinischen Bereich sichert das Register die spätere Identifizierbarkeit.

Weiterführende Hinweise

Verwandte Begriffe sind Vaterschaftsanerkennung, Vaterschaftsanfechtung, Internationales Familienrecht, Datenschutz.

Vertiefend: Samenspenderregistergesetz.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Ähnliche Beiträge

  • |

    Umdeutung

    Umdeutung ist die gesetzliche Möglichkeit, ein nichtiges Rechtsgeschäft nach § 140 BGB als anderes wirksames Rechtsgeschäft gelten zu lassen. Voraussetzung ist, dass das nichtige Geschäft die Anforderungen des Ersatzgeschäfts erfüllt und anzunehmen ist, dass dessen Geltung bei Kenntnis der Nichtigkeit gewollt gewesen wäre. Die Umdeutung erhält damit einen erreichbaren wirtschaftlichen Zweck, darf aber keinen weitergehenden…

  • | |

    Religionsbestimmung

    Religionsbestimmung ist die Entscheidung über die religiöse Erziehung und Zugehörigkeit eines minderjährigen Kindes. Sie richtet sich nach dem Gesetz über die religiöse Kindererziehung und ist Teil der Personensorge. Sorgeberechtigte Eltern sollen sich einigen; ein Religionswechsel oder die Abmeldung vom Religionsunterricht kann nicht stets einseitig erfolgen. Mit zunehmendem Alter erhält das Kind eigene Beteiligungs- und Entscheidungsrechte….

  • | |

    Produzentenhaftung

    Produzentenhaftung ist die deliktische Haftung eines Herstellers für Schäden, die durch ein fehlerhaftes Produkt und eine Verletzung seiner Verkehrssicherungspflichten entstehen. Sie beruht regelmäßig auf § 823 BGB und wurde durch die Rechtsprechung konkretisiert. Pflichten können Konstruktion, Fabrikation, Instruktion, Produktbeobachtung und Gefahrenabwehr nach dem Inverkehrbringen betreffen. Anders als die verschuldensunabhängige Produkthaftung nach dem Produkthaftungsgesetz setzt sie…

  • Trennung

    Die Trennung bezeichnet im Familienrecht die Aufhebung der häuslichen Gemeinschaft zwischen Ehegatten, wenn mindestens einer von ihnen die eheliche Lebensgemeinschaft erkennbar nicht mehr herstellen will. Sie beendet die Ehe noch nicht, ist aber regelmäßig Voraussetzung einer späteren Scheidung. Getrenntleben kann auch innerhalb derselben Wohnung vorliegen, wenn die Partner ihre Lebensbereiche konsequent voneinander abgrenzen. Mit der…

  • |

    Prozessurteil

    Prozessurteil ist eine gerichtliche Entscheidung, die eine Klage wegen fehlender Prozessvoraussetzungen als unzulässig abweist, ohne den geltend gemachten materiell-rechtlichen Anspruch inhaltlich zu beurteilen. Gründe können etwa fehlende Zuständigkeit, mangelnde Parteifähigkeit, fehlendes Rechtsschutzbedürfnis oder entgegenstehende Rechtshängigkeit sein. Das Urteil erwächst hinsichtlich des festgestellten Prozesshindernisses in Rechtskraft. Wird der Mangel später behoben oder ändert sich die maßgebliche…

  • Ärztliche Aufklärungspflicht

    Die ärztliche Aufklärungspflicht verpflichtet den Behandelnden, den Patienten vor einer medizinischen Maßnahme verständlich über Art, Umfang, Durchführung, zu erwartende Folgen, Risiken, Notwendigkeit, Dringlichkeit, Eignung und Erfolgsaussichten zu informieren. Echte Behandlungsalternativen mit wesentlich unterschiedlichen Belastungen, Risiken oder Heilungschancen sind ebenfalls zu erläutern. Die Aufklärung ermöglicht eine selbstbestimmte Einwilligung und muss grundsätzlich rechtzeitig in einem persönlichen Gespräch…