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Ermittlungsverfahren

Das Ermittlungsverfahren ist der erste Abschnitt des Strafverfahrens. Es dient der Prüfung, ob gegen einen Beschuldigten ein hinreichender Tatverdacht besteht und Anklage erhoben werden soll. Geleitet wird es grundsätzlich von der Staatsanwaltschaft, die belastende und entlastende Umstände zu ermitteln hat. Ausgelöst wird es durch eine Strafanzeige, einen Strafantrag oder eigene Wahrnehmungen der Strafverfolgungsbehörden bei bestehendem Anfangsverdacht.

Einleitung und Leitung

Liegt ein Anfangsverdacht vor, müssen die Strafverfolgungsbehörden grundsätzlich ermitteln. Die Staatsanwaltschaft leitet das Verfahren und bedient sich regelmäßig der Polizei als Ermittlungsperson.

Ermittlungsmaßnahmen

Mögliche Maßnahmen sind Vernehmungen, Sicherstellungen, Sachverständigengutachten und Durchsuchungen. Grundrechtseingriffe benötigen eine gesetzliche Grundlage und vielfach eine richterliche Anordnung.

Abschluss des Verfahrens

Besteht hinreichender Tatverdacht, erhebt die Staatsanwaltschaft grundsätzlich Anklage oder beantragt einen Strafbefehl. Andernfalls stellt sie das Verfahren ein. Einstellungen können auch aus Opportunitätsgründen oder gegen Auflagen erfolgen.

Beispiel

Nach einer Anzeige wegen Körperverletzung vernimmt die Polizei Zeugen und sichert Aufnahmen. Anschließend entscheidet die Staatsanwaltschaft anhand der Beweise über Anklage oder Einstellung.

Häufige Fragen

Wann erfährt der Beschuldigte vom Verfahren?

Nicht zwingend sofort. Ermittlungen dürfen zunächst ohne seine Kenntnis stattfinden; spätestens vor Abschluss ist ihm grundsätzlich Gelegenheit zur Äußerung zu geben.

Wie lange dauert ein Ermittlungsverfahren?

Das hängt von Umfang und Schwierigkeit ab; eine starre Höchstdauer besteht grundsätzlich nicht.

Kann eine Einstellung später rückgängig gemacht werden?

Je nach Einstellungsgrund kann eine Wiederaufnahme der Ermittlungen möglich sein.

Verwandte Begriffe

Strafprozessrecht, Beschuldigter, Staatsanwaltschaft, Durchsuchung, Beweisaufnahme

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Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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