Gebot der Rücksichtnahme
Gebot der Rücksichtnahme verlangt im öffentlichen Baurecht, dass ein Vorhaben schutzwürdige Interessen der Nachbarn angemessen berücksichtigt.
Einordnung
Der Begriff gehört zum Baurecht und Bauplanungsrecht.
Beispiel
Die rechtliche Bewertung richtet sich nach den konkreten Umständen und den gesetzlichen Voraussetzungen.
Häufige Fragen
Wo stehen die Regeln?
Wichtige Vorschriften enthält das BauGB.
Verwandte Begriffe
Baugenehmigung, Bauleitplanung, Bebauungsplan
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