Verfahrensrecht
Verfahrensrecht umfasst die Regeln, nach denen staatliche oder gerichtlich anerkannte Entscheidungen vorbereitet, getroffen und überprüft werden. Der Begriff ist weiter als Prozessrecht, weil er neben Gerichtsverfahren auch Verwaltungsverfahren und andere förmliche Entscheidungsabläufe einschließt. Es regelt Zuständigkeit, Beteiligung, Anhörung, Ermittlungen, Fristen, Form, Begründung und Rechtsschutz. Verfahrensrecht dient einer geordneten, fairen und nachvollziehbaren Anwendung des materiellen Rechts.
Funktion im Verfahren
Es begrenzt Entscheidungsmacht, ermöglicht Beteiligung und macht Entscheidungen überprüfbar.
Prüfung und Rechtsfolge
Die Voraussetzungen und Rechtsfolgen richten sich nach der jeweils anwendbaren Verfahrensordnung. Das Gericht prüft prozessuale Anforderungen grundsätzlich in der gesetzlich vorgesehenen Reihenfolge und berücksichtigt dabei rechtliches Gehör sowie effektiven Rechtsschutz.
Beispiel
Vor Erlass eines belastenden Verwaltungsakts erhält der Betroffene grundsätzlich Gelegenheit, sich zum entscheidungserheblichen Sachverhalt zu äußern.
Häufige Fragen
Ist der Begriff in allen Gerichtsbarkeiten identisch?
Nein. Grundgedanke und Funktion sind vergleichbar, Einzelheiten können sich jedoch nach ZPO, VwGO, StPO und weiteren Verfahrensordnungen unterscheiden.
Prüft das Gericht dies von Amts wegen?
Viele grundlegende Verfahrensvoraussetzungen werden von Amts wegen geprüft; einzelne Tatsachen müssen die Beteiligten jedoch vortragen oder nachweisen.
Verwandte Begriffe
Prozessrecht, Verwaltungsverfahren, Rechtliches Gehör
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.