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Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR)

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, abgekürzt EGMR, ist ein internationales Gericht des Europarats mit Sitz in Straßburg. Er überwacht die Einhaltung der Europäischen Menschenrechtskonvention durch ihre Vertragsstaaten. Der Gerichtshof entscheidet insbesondere über Individual- und Staatenbeschwerden und kann verbindlich feststellen, dass ein Staat Konventionsrechte verletzt hat. Er ist keine weitere nationale Rechtsmittelinstanz und korrigiert nicht jeden Rechtsfehler, sondern prüft allein die Verantwortlichkeit des Staates nach der EMRK.

Zuständigkeit

Der EGMR prüft Handlungen und Unterlassungen, die einem Vertragsstaat zuzurechnen sind und in dessen Hoheitsbereich fallen. Beschwerden müssen sich auf ein in der Konvention oder einem einschlägigen Zusatzprotokoll geschütztes Recht beziehen.

Urteile und Umsetzung

Endgültige Urteile sind für den betroffenen Staat verbindlich. Er muss individuelle und gegebenenfalls allgemeine Maßnahmen ergreifen. Das Ministerkomitee des Europarats überwacht die Umsetzung.

Beispiel

Der Gerichtshof stellt fest, dass ein Strafverfahren unangemessen lange dauerte, und spricht dem Beschwerdeführer eine gerechte Entschädigung zu.

Häufige Fragen

Ist der EGMR ein Organ der Europäischen Union?

Nein. Er gehört zum Europarat und ist vom Gerichtshof der Europäischen Union zu unterscheiden.

Kann man sich unmittelbar an ihn wenden?

Ja, aber erst nach Erfüllung strenger Zulässigkeitsvoraussetzungen, insbesondere Rechtswegerschöpfung und Viermonatsfrist.

Verwandte Begriffe

EMRK, Individualbeschwerde zum EGMR, Viermonatsfrist, Europarat, gerechte Entschädigung.

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Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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