Prozessvollmacht
Prozessvollmacht ist die rechtsgeschäftlich erteilte Befugnis, einen Beteiligten in einem gerichtlichen Verfahren zu vertreten. Sie ermächtigt den Bevollmächtigten insbesondere zur Vornahme und Entgegennahme von Prozesshandlungen. Umfang, Form, Nachweis und Beendigung richten sich nach der jeweiligen Verfahrensordnung. Im Anwaltsprozess wird sie regelmäßig einem Rechtsanwalt erteilt. Mängel der Vollmacht können die Wirksamkeit der Prozessführung beeinträchtigen, lassen sich aber unter bestimmten Voraussetzungen nachträglich heilen.
Funktion und Voraussetzungen
Der Begriff gehört zum gerichtlichen Verfahrensrecht. Voraussetzungen, Form und Rechtsfolgen ergeben sich aus der jeweils anwendbaren Prozessordnung und können je nach Gerichtsbarkeit abweichen.
Rechtsfolgen
Die prozessuale Wirkung ist vom materiellen Recht zu unterscheiden. Sie kann den Ablauf, den Umfang der gerichtlichen Prüfung, die Kosten oder die spätere Vollstreckung beeinflussen.
Beispiel
Ein Kläger bevollmächtigt einen Rechtsanwalt, Klage zu erheben, Anträge zu stellen und Zustellungen entgegenzunehmen.
Häufige Fragen
Gilt der Begriff in allen Verfahren gleich?
Nein. ZPO, VwGO, StPO und weitere Verfahrensordnungen können unterschiedliche Voraussetzungen und Wirkungen vorsehen.
Ist anwaltliche Beratung erforderlich?
Ob Anwaltszwang besteht, richtet sich nach Gericht und Verfahrensart. Unabhängig davon kann fachkundige Beratung wegen der prozessualen Folgen sinnvoll sein.
Verwandte Begriffe
Postulationsfähigkeit, Prozessfähigkeit, Rechtsanwalt
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.