Parteivernehmung

Die Parteivernehmung ist ein Beweismittel, bei dem eine Partei selbst zu streitigen Tatsachen angehört oder vernommen wird. Sie unterscheidet sich von der bloßen informatorischen Anhörung, die vor allem der Aufklärung und Prozessleitung dient. Weil eine Partei regelmäßig ein eigenes Interesse am Ausgang des Verfahrens hat, unterliegt ihre Aussage einer besonders sorgfältigen Würdigung. Die Voraussetzungen einer förmlichen Parteivernehmung regeln die jeweiligen Verfahrensordnungen.

Funktion und Voraussetzungen

Im Zivilprozess ist die Parteivernehmung nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Sie kann auf Antrag oder von Amts wegen erfolgen und wird häufig relevant, wenn andere Beweismittel nicht verfügbar sind.

Beispiel

Zwei Vertragsparteien streiten über eine nur mündlich getroffene Zusatzabrede. Das Gericht kann prüfen, ob eine Parteivernehmung in Betracht kommt.

Häufige Fragen

Ist eine Parteivernehmung dasselbe wie eine Zeugenaussage?

Nein. Parteien sind keine Zeugen; für sie gelten eigene Regeln und eine andere Beweiswürdigung.

Verwandte Begriffe

Beweismittel, Beweisaufnahme, Zeugenbeweis, Freie Beweiswürdigung

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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