Zwangsversteigerung

Die Zwangsversteigerung ist die gerichtliche Verwertung eines Grundstücks oder grundstücksgleichen Rechts im Wege eines öffentlichen Versteigerungsverfahrens. Sie dient der Befriedigung von Gläubigern aus dem Versteigerungserlös und kann insbesondere von Grundpfandrechtsgläubigern oder titulierten Gläubigern betrieben werden. Das Verfahren wird vom Vollstreckungsgericht nach den Vorschriften des Zwangsversteigerungsgesetzes geführt. Es greift erheblich in Eigentumsrechte ein und unterliegt daher besonderen Schutz- und Verfahrensregeln.

Funktion und Voraussetzungen

Nach Anordnung des Verfahrens werden Wert, geringstes Gebot und Versteigerungstermin vorbereitet. Der Zuschlag überträgt das Eigentum nach Maßgabe des Gesetzes.

Beispiel

Eine Bank betreibt wegen eines nicht bedienten Darlehens die Zwangsversteigerung eines belasteten Wohnhauses.

Häufige Fragen

Endet das Eigentum erst mit dem Zuschlag?

Der Zuschlag ist der zentrale Erwerbsakt; weitere Folgen ergeben sich aus den gesetzlichen Vorschriften.

Verwandte Begriffe

Zwangsvollstreckung, Zwangsverwaltung, Vollstreckungsgericht, Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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