Bundesarbeitsgericht (BAG)
Bundesarbeitsgericht (BAG) ist das oberste Bundesgericht der Arbeitsgerichtsbarkeit. Es hat seinen Sitz in Erfurt und entscheidet vor allem über Revisionen gegen Urteile der Landesarbeitsgerichte sowie über Rechtsbeschwerden in bestimmten Beschlussverfahren. Das Gericht überprüft grundsätzlich Rechtsfragen und sichert durch seine Rechtsprechung die Einheit und Fortbildung des Arbeitsrechts.
Rechtliche Bedeutung
Aufgaben, Besetzung und Verfahren richten sich nach dem Arbeitsgerichtsgesetz. Die Revision muss vom Landesarbeitsgericht oder auf Nichtzulassungsbeschwerde vom Bundesarbeitsgericht zugelassen sein.
Voraussetzungen und Abgrenzung
Das BAG ist grundsätzlich keine neue Tatsacheninstanz. Es ist an die verfahrensfehlerfrei getroffenen tatsächlichen Feststellungen der Vorinstanz gebunden und prüft insbesondere, ob materielles Recht und Verfahrensrecht richtig angewandt wurden.
Beispiel
Ein Landesarbeitsgericht lässt wegen grundsätzlicher Bedeutung die Revision zur Frage der Wirksamkeit einer tarifvertraglichen Regelung zu. Das BAG entscheidet über die rechtliche Auslegung.
Häufige Fragen
Kann jede arbeitsgerichtliche Entscheidung beim BAG angegriffen werden?
Nein. Erforderlich sind ein statthaftes Rechtsmittel und regelmäßig dessen Zulassung.
Prüft das BAG neue Zeugenbeweise?
Grundsätzlich nein. Als Revisionsgericht überprüft es Rechtsfehler und erhebt regelmäßig keine neuen Tatsachenbeweise.
Verwandte Begriffe
Landesarbeitsgericht, Revision, Nichtzulassungsbeschwerde, Arbeitsgerichtsbarkeit
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.