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Folgenbeseitigungsanspruch

Der Folgenbeseitigungsanspruch ist ein gewohnheitsrechtlich anerkannter öffentlich-rechtlicher Anspruch auf Beseitigung fortdauernder rechtswidriger Folgen hoheitlichen Handelns. Er zielt auf Wiederherstellung des rechtmäßigen Zustands und nicht auf Schadensersatz in Geld. Voraussetzung sind ein hoheitlicher Eingriff in ein subjektives Recht, ein noch andauernder rechtswidriger Zustand und die rechtliche sowie tatsächliche Möglichkeit und Zumutbarkeit seiner Beseitigung. Spezielle gesetzliche Regelungen können Vorrang haben. Seine Rechtsfolgen werden durch Verhältnismäßigkeit und Rechte Dritter begrenzt.

Rechtliche Bedeutung

Der Anspruch richtet sich gegen den verantwortlichen Hoheitsträger und verlangt grundsätzlich Naturalrestitution im öffentlichen Recht.

Voraussetzungen und Folgen

Nicht erfasst werden regelmäßig nur mittelbare Folgeschäden; bei Unmöglichkeit kommt nicht automatisch ein Geldersatzanspruch an seine Stelle.

Beispiel

Eine Behörde lässt rechtswidrig Gegenstände entfernen und muss sie, soweit möglich, an den Berechtigten zurückgeben.

Häufige Fragen

Ist Verschulden erforderlich?

Nein. Der Anspruch knüpft an den rechtswidrigen Zustand, nicht an schuldhaftes Verhalten an.

Gibt es einen Geldersatz?

Grundsätzlich wird tatsächliche Folgenbeseitigung verlangt; Geldansprüche benötigen eine andere Grundlage.

Verwandte Begriffe

Siehe Staatshaftungsanspruch, Naturalrestitution und Öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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