Rechtsweg

Der Rechtsweg bezeichnet die Zuständigkeit eines Gerichtszweigs für eine bestimmte Streitigkeit. In Deutschland bestehen insbesondere ordentliche, Verwaltungs-, Arbeits-, Sozial- und Finanzgerichtsbarkeit. Die Zuordnung richtet sich nach Streitgegenstand, Rechtsnatur des Rechtsverhältnisses und gesetzlichen Sonderzuweisungen. Ist der beschrittene Rechtsweg unzulässig, verweist das Gericht den Rechtsstreit grundsätzlich an das zuständige Gericht. Vom Rechtsweg zu unterscheiden sind örtliche und sachliche Zuständigkeit innerhalb eines Gerichtszweigs. Die Einordnung ist vor Klageerhebung für Verfahren und Rechtsschutz besonders wichtig.

Rechtliche Bedeutung

Die richtige Rechtswegwahl entscheidet, welche Gerichtsordnung und welcher Instanzenzug gelten.

Voraussetzungen und Folgen

Voraussetzungen und Rechtsfolgen ergeben sich aus den jeweils einschlägigen gesetzlichen Vorschriften und den Umständen des Einzelfalls.

Beispiel

Eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit nichtverfassungsrechtlicher Art gehört regelmäßig vor das Verwaltungsgericht.

Häufige Fragen

Welche Bedeutung hat der Begriff?

Die richtige Rechtswegwahl entscheidet, welche Gerichtsordnung und welcher Instanzenzug gelten.

Was ist praktisch zu beachten?

Fristen, Form, Zuständigkeit und mögliche Rechtsbehelfe sollten frühzeitig geprüft werden.

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