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Widerklage

Widerklage ist eine selbständige Klage des Beklagten gegen den Kläger innerhalb eines bereits anhängigen Zivilprozesses. Sie ermöglicht, einen eigenen Anspruch im selben Verfahren geltend zu machen, statt lediglich die Abweisung der ursprünglichen Klage zu beantragen. Für die Widerklage müssen die allgemeinen Prozessvoraussetzungen vorliegen. Ein sachlicher Zusammenhang mit der Hauptklage kann eine besondere Zuständigkeit begründen. Über Klage und Widerklage wird häufig gemeinsam verhandelt und entschieden.

Rechtliche Bedeutung

Die Widerklage erweitert den Streitstoff und kann widersprüchliche Entscheidungen sowie ein zweites Verfahren vermeiden. Sie bleibt rechtlich selbständig.

Voraussetzungen und Folgen

Ein Werkunternehmer klagt auf Restlohn. Der Besteller erhebt Widerklage auf Ersatz der Kosten, die ihm wegen behaupteter Werkmängel entstanden sind.

Beispiel

Der Widerklageantrag muss bestimmt und begründet sein. Zuständigkeit, Parteiidentität und gegebenenfalls der Zusammenhang nach § 33 ZPO sind gesondert zu prüfen.

Häufige Fragen

Ist die Widerklage nur Verteidigung?

Nein. Sie verfolgt einen eigenen Anspruch und benötigt einen eigenen Sachantrag.

Muss sie zusammenhängen?

Ein Zusammenhang ist besonders für den Gerichtsstand des § 33 ZPO wichtig, aber nicht in jeder Konstellation Zulässigkeitsvoraussetzung.

Kann sie zurückgenommen werden?

Ja, nach den für die Klagerücknahme geltenden Voraussetzungen.

Weiterführende Hinweise

Siehe auch Prozessvoraussetzungen, Zulässigkeit einer Klage, Rechtsweg, Einstweiliger Rechtsschutz und Rechtshängigkeit. Vertiefend: Zivilrecht FAQ und gesetzliche Grundlage.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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